Zugegeben: Das Thema der betrieblichen Altersvorsorge ist sehr komplex. Nicht nur bei den unterschiedlichen Durchführungswegen, sondern auch wegen der unterschiedlichen Steuersätze zwischen der aktiven Zeit und der Rentenzeit, sowie sonstigen Einkünften und Freibeträgen.
Ich helfe Ihnen gerne, Ihre persönliche Situation zu analysieren und Ihre Möglichkeiten der angebotenen bAV-Durchführungswege zu vergleichen. Festigen auch Sie mit einer betrieblichen Altersvorsorge Ihren künftigen Rentenanspruch!
Der Staat fördert jeden, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Bei der Menge der angebotenen förderungsfähigen „Riester-Renten“ verliert man allerdings leicht den Überblick. In meiner Beratung finde ich heraus, welcher Riester-Vertrag für Sie der richtige ist. Doch für alle Riester-Renten gilt:
Wer vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (max. 2.1000 EUR) in eine
Riester-Rente investiert, bekommt die volle staatliche Förderung. Wer weniger spart, geht nicht leer
aus, sondern wird anteilig gefördert.
Bei Fragen rufen Sie mich jederzeit gerne an oder senden Sie mir eine Nachricht über das Kontaktformular.
Arbeitnehmer und Auszubildende
Wehr- und Zivildienstleistende
sozialversicherungspflichtige Selbstständige (zum Beispiel Handwerker)
Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II
nicht erwerbstätige Eltern in dem Zeitraum, der als Kindererziehungszeit angerechnet wird
(pro Kind drei Jahre)
nicht gewerbsmäßig tätige Pflegepersonen
geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben
Pflichtversicherte der Alterssicherung der Landwirte
Empfänger von Besoldung und Amtsbezügen (zum Beispiel Beamte, Richter und Soldaten)
Beschäftigte, die rechtlich wie Beamte behandelt werden (zum Beispiel Mitarbeiter von
Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Lehrer oder Erzieher an nicht öffentlichen Schulen)
Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
Personen, die freiwillig gesetzlich rentenversichert sind
versicherungsfreie Sozialhilfeempfänger
Mitglieder von Versorgungswerken
Rentner und geringfügig Beschäftigte