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Altersvorsorge der 1. Schicht

Die Basisrente: Lebenslang und vor Zugriffen geschützt

Seit 2005 fördert der Staat verstärkt die private Vorsorge, um die Rentenkassen zu entlasten. Mit dem Alterseinkünftegesetz hat er ein weiteres, steuerlich gefördertes Vorsorgeprodukt eingeführt:

Die Basis- oder „Rürup-“ Rente. Diese ähnelt in ihrer Funktionsweise der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und gehört ebenso in die 1. Schicht des neuen Drei-Schichten-Modells der Altersvorsorge.

Die Vorteile der Basisvorsorge:

  • Absicherung der Langlebigkeit durch lebenslange Rente

  • Sicherheit vor Zugriffen Dritter (z.B: bei Insolvenz oder Arbeitslosigkeit durch Hartz IV)

  • Zusätzliche Einzahlungen möglich (maximiert auf 20.000 € jährlich in Schicht I)

  • Durch Kapitaldeckung und freie Wahl der Anlageform (bei entsprechenden Anbietern und

    Tarifen) wesentlich bessere Renditen als in der GRV (Umlageverfahren!) möglich

  • Sehr flexible Einzahlungen möglich: Laufende Beiträge, Einmalzahlungen oder auch Zuzahlungen zu laufenden Verträgen 

Die drei Schichten der Alterseinkünfte:

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