Seit 2005 fördert der Staat verstärkt die private Vorsorge, um die Rentenkassen zu entlasten. Mit dem Alterseinkünftegesetz hat er ein weiteres, steuerlich gefördertes Vorsorgeprodukt eingeführt:
Die Basis- oder „Rürup-“ Rente. Diese ähnelt in ihrer Funktionsweise der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und gehört ebenso in die 1. Schicht des neuen Drei-Schichten-Modells der Altersvorsorge.
Absicherung der Langlebigkeit durch lebenslange Rente
Sicherheit vor Zugriffen Dritter (z.B: bei Insolvenz oder Arbeitslosigkeit durch Hartz IV)
Zusätzliche Einzahlungen möglich (maximiert auf 20.000 € jährlich in Schicht I)
Durch Kapitaldeckung und freie Wahl der Anlageform (bei entsprechenden Anbietern und
Tarifen) wesentlich bessere Renditen als in der GRV (Umlageverfahren!) möglich
Sehr flexible Einzahlungen möglich: Laufende Beiträge, Einmalzahlungen oder auch Zuzahlungen zu laufenden Verträgen